Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu Recht als rechtsextremismusverdächtige Organisation anerkannt – entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.
Damit wies das Landesverwaltungsgericht die Klage der rechtspopulistischen Gruppierung ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. OzDies bedeutet, dass die Spionageabwehr weiterhin nachrichtendienstliche Ressourcen zur Überwachung der AfD nutzen kann.
Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig und kurz nach seiner Verkündung kündigte die AfD an, von ihrem Beschwerderecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Gebrauch zu machen.
Fall vor Gericht
Dem Gericht in Münster zufolge bestehe der begründete Verdacht, dass „die politischen Ziele zumindest eines erheblichen Teils der AfD darin bestehen, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich niedrigeren Status zu gewähren“, was eine „nicht hinnehmbare Diskriminierung“ darstelle.
Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Münster stand die Frage ob die Spionageabwehr die gesamte Alternative für Deutschland korrekt als rechtsextremismusverdächtige Organisation eingestuft hat. Dabei ging es auch um die Gültigkeit der Einstufung des inzwischen aufgelösten AfD-Flügels als „bestätigte extremistische Bewegung“ und der Einstufung des Jugendflügels der AfD, der Jungen Alternative, als Rechtsextremismusverdacht.
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