Der deutsche Konzern verlor vor Gericht. Es geht um Rechtsextremismus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu Recht als rechtsextremismusverdächtige Organisation anerkannt – entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.

Damit wies das Landesverwaltungsgericht die Klage der rechtspopulistischen Gruppierung ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. OzDies bedeutet, dass die Spionageabwehr weiterhin nachrichtendienstliche Ressourcen zur Überwachung der AfD nutzen kann.

Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig und kurz nach seiner Verkündung kündigte die AfD an, von ihrem Beschwerderecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Gebrauch zu machen.

Marten Eichel

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