Michaláková scheiterte vor einem Gericht in Straßburg im Fall entfernter Kinder

Artikel 8 besagt, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens hat und dass öffentliche Behörden in die Ausübung dieses Rechts nicht eingreifen dürfen, es sei denn, dies ist erforderlich und in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

„Die Entscheidung im Fall Michalák ist für uns überraschend, weil sie aus unserer Sicht der bisherigen Rechtsprechung widerspricht. Wir sind bereit, vor die Große Kammer zu gehen, und ich glaube, dass uns das gelingen wird, wie es in der Vergangenheit mit dem geschehen ist Erster Fall gegen Barnevern Strand Lobben. Dora Boková, eine Familienanwältin, sagte in ihrer Erklärung und erinnerte an den Fall der Norwegerin Trude Strand Lobben, in der die norwegischen Behörden ihren Sohn kurz nach der Geburt zur Mutter für die Wahrheit brachten.

Der norwegische Sozialdienst beschloss 2011, die Söhne Denis und David wegen des Verdachts auf Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung von ihren tschechischen Eltern zu trennen. Später entzogen die norwegischen Behörden Eva Michaláková ihre elterlichen Rechte an beiden Söhnen und überließen die Rechte ihren Vätern. Die Mutter scheiterte mit nachfolgenden Berufungen und reichte deshalb eine Beschwerde bei Norwegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

„Leider ist die Justiz bei gestohlenen Kindern langsam und blind. Außerdem wurden beide Kinder nach tschechischem Recht der Obhut von Eva Michalákovás Mutter anvertraut. Es ist absurd, dass Kinder mit tschechischer Staatsbürgerschaft an einem unbekannten Ort bleiben und die Familie und der tschechische Staat wissen nichts über sie“, sagte Jitka Chalánková, Senatorin und Mitglied des Michalák Family Support Committee, als Antwort auf das heutige Urteil des EGMR. es hat keine Wirkung.

Der norwegische Sozialdienst Barnevernet wird seit langem von einigen Eltern und Experten dafür kritisiert, dass er in seinen Bemühungen, Kinder zu schützen, zu weit gehe und ihren leiblichen Nachwuchs oft ohne ausreichenden Grund den Eltern entziehe und in Pflegefamilien gebe. Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind immer mehr Fälle anhängig.

Elisabeth Derichs

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