Nein zum Niqab (Vollverschleierung) in der Schule. Ein deutsches Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die Berufung einer jungen deutschen Muslimin abgelehnt, die den Unterricht mit dem Niqab besuchen wollte, dem islamischen Schleier, der nur die Augen sichtbar lässt. Das berichtete die Agentur Dpa unter Berufung auf offizielle Quellen des Gerichts.
Der Lehrerfall
Während die deutsche Politik noch immer an Grundsatzerklärungen und Forderungen der Landesminister der Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel festhält, hat ein Gericht bereits konkrete Maßnahmen gegen die islamische Vollverschleierung ergriffen. Laut Gericht muss in diesem Fall der in Artikel 7 des Grundgesetzes verankerte Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates Vorrang vor der in Artikel 4 anerkannten Religionsfreiheit haben, wie der Sprecher des Gerichts, Gert Armin Neuhäuser, präzisierte. Die Schulsprecherin Bianca Schöneich wiederum erklärte, dass im Schulverkehr nicht nur Worte wichtig seien, sondern auch die nonverbale Kommunikation, die Körpersprache, die ihrer Meinung nach durch den Niqab behindert werde. Darüber hinaus präzisierte die Sprecherin, dass es nicht möglich sei, eine Schülerin zu identifizieren, die den Vollschleier trage. Die 18-jährige deutsche Staatsbürgerin argumentierte, dass das Tragen des Niqab „ein wichtiger Teil ihrer Religionsausübung“ sei.
Die anhaltende Debatte
Einen Hinweis hatte die Bundeskanzlerin bereits am Donnerstag gegeben, als sie von der Burka bzw. dem Niqab als Hindernis für die Integration muslimischer Frauen in die deutsche Gesellschaft sprach. Tags darauf erklärten die acht Landesinnenminister ihrer CDU/CSU in einer „Berliner Erklärung“ zur Sicherheit, „die völlige Verhüllung“ des Gesichts „untergräbt den Zusammenhalt der Gesellschaft“ und sei „in öffentlichen Diensten“ wie Schulen, Universitäten, Gerichten „inakzeptabel“. Die Minister forderten ein Verbot der Burka (in Deutschland sieht man allerdings nur vereinzelt „Niqabs“) auch bei „Passkontrollen“, Standesämtern, Demonstrationen und „im Straßenverkehr“, weil die durch den Schlitz im Schleier verursachte Sichtbehinderung „eine Gefährdung anderer“ sein könne. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erinnerte daran, dass die Forderungen der Berliner Erklärung von den zuständigen Stellen (Bundes- und Landesministerien) in Vorschriften umgesetzt werden müssten.
22. August 2016 (bearbeitet 22. August 2016 | 22:37)
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