Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) auf ihrer Website berichtet, sind rund 70 Prozent der Anspruchsberechtigten auf die Grundrente Frauen.
Der Staat wird den Menschen keinen festen Betrag auszahlen und ihre Rente nicht einmal auf einen festen Betrag angleichen, wie der Name vermuten lässt. Stattdessen handelt es sich um individuelle Zulagen auf Grundlage der Leistung.
Allerdings muss niemand eine Leistung beantragen. Die Sozialversicherungsbehörde selbst wertet die Daten des Finanzamts automatisch aus und sendet die berechnete Leistung an alle, die Anspruch darauf haben.
Anspruch auf die Zulage haben nur arme Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in der Sozialversicherung mitgewirkt haben. Eine Person, deren Versicherungszeit oder Ersatzversicherungszeit mindestens 35 Jahre betrug, hat dann theoretisch Anspruch auf einen Höchstbeitrag von 404,86 Euro (10.800 Kronen).
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Bei der Berechnung der Leistung werden von der Gesamtversicherungszeit nur die Jahre berücksichtigt, in denen der Bürger mehr als 30 Prozent und weniger als 80 Prozent des Grundgehalts verdient hat.
Rentner, deren Rente maximal 1.250 Euro (33.350 Kronen) für Einzelpersonen und 1.950 Euro (52.000 Kronen) für Paare beträgt, können den vollen Beitrag erhalten. Von dem Betrag über dieser Grenze werden 60 Prozent von der Grundrente abgezogen. Bezieht ein Rentner also eine Rente von 1.300 Euro, bekommt er zwar eine neue Leistung, diese wird jedoch um 30 Euro gekürzt.
Punktesystem der Rente
In Deutschland wird der Rentenanspruch nach dem sogenannten Punktesystem berechnet. Für einen Rentner, der in der ehemaligen DDR lebt, ist jeder Punkt 31,89 Euro wert, im Westen sind es 33,05 Euro. Für jedes Jahr, das auf die Grundrente angerechnet wird, wird jedem, der den Durchschnittslohn bezieht, ein Punkt gutgeschrieben. Verdient jemand nur 80 Prozent des Durchschnittslohns, bekommt er 0,8 Punkte, verdient er 120 Prozent, bekommt er 1,2 Punkte und so weiter.
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Die Berechnung des Grundeinkommens erfolgt nach diesem Punktesystem. Für jedes Jahr, in dem das Einkommen des Rentners zwischen 30 und 80 Prozent lag, können die Punkte bis zu 0,8 Punkte angerechnet werden. Maximal können es jedoch 35 Jahre sein, und der sich daraus ergebende Betrag wird anschließend um 12,5 Prozent gekürzt.
Tagesschau.de Zustände Zwei Beispiele, wie diese Berechnung in der Praxis aussieht. Eine Sekretärin mit zwei Kindern aus den alten Bundesländern hat mit 38 Jahren Versicherungs- bzw. Ersatzzeit derzeit Anspruch auf eine Rente von 754 Euro. Da sie aber in 12 von 26 Monaten kein höheres Einkommen als 30 Prozent des Durchschnittslohns hatte, wird ihre Grundrente nur aus den 26 Jahren berechnet, in denen sie 70 Prozent des Durchschnitts verdiente. Zusätzlich zu den 754 Euro erhält sie einen Zuschuss von 75 Euro, also insgesamt 829 Euro.
Das zweite Beispiel ist eine Verkäuferin aus Dresden, also aus der ehemaligen DDR, die 39 Jahre gearbeitet hat und 60 Prozent des Durchschnittslohns verdient hat. Aktuell erhält sie eine Rente von 746 Euro, nach Einführung der Grundrente steht ihr noch ein Freibetrag von 195 Euro zu. Sie erhält also insgesamt 941 Euro.
Insgesamt leben in Deutschland rund 21 Millionen Rentner. 1,3 Millionen davon sollen mit der neuen Dosis versorgt werden.
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