Die deutschen Behörden erlaubten Bigamie für einen Syrer, er kann eine zweite Frau mitbringen

Die Behörde habe im Interesse der Kinder einen positiven Bescheid erlassen, sagte Kreissprecher Oliver Carstens.

Ihm zufolge wird die Mutter nicht nur von den ersten vier Kindern benötigt, die der Mann mit der Frau hat, die bereits mit ihm in Deutschland lebt, sondern auch von den anderen vier Kindern, die aus seiner Ehe mit der zweiten Frau stammen, die ursprünglich nicht nach Deutschland gelangt ist. Es gehe nicht um Familienzusammenführung im Interesse des Mannes, damit „er in Deutschland weitere Frauen haben kann, sondern in erster Linie um das Wohl der Kinder“, sagte Carstens.

Der Fall sei kein Einzelfall, schrieb der Server der Berliner Zeitung. Im Kreis Pinneberg hätten die Behörden mindestens zwei Männern erlaubt, Zweitfrauen mitzubringen. Laut der Zeitung Die Welt leiden die Behörden in dem Land unter Bigamie, obwohl dies in Deutschland ein Verbrechen ist.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der Rheinischen Post, er sei „grundsätzlich gegen die Aufnahme einer zweiten oder gar dritten Frau“. Er schließe aber nicht aus, dass im Einzelfall jemand „im Sinne des Kindeswohls anders entscheiden“ könne.

Ähnlich äußerte sich auch die Sozialdemokratische Abgeordnete Eva Höglová. „Das deutsche Aufenthaltsrecht verbietet ausdrücklich die Einreise von Zweitfrauen aus polygamen Ehen“, so die Abgeordnete. Eine Ausnahme könne in Einzelfällen gemacht werden, um „außergewöhnlichen Schaden abzuwenden“, etwa wenn „Kinder ohne ihre biologische Mutter in Deutschland aufwachsen müssten“.

Anneliese Schmidt

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