Google im Visier einer wettbewerbswidrigen Untersuchung in Deutschland

Das Bundesamt nutzt neue Handlungsbefugnisse, die ihm ein aktuelles deutsches Gesetz verleiht, um das Angebot der amerikanischen Suchmaschine Google News Showcase eingehend zu prüfen.

Die Ermittlungen gegen die Gafam sind in Deutschland seit Januar nicht beendet. Am Freitag kündigte der nationale Wettbewerbsbeauftragte die Einleitung einer Untersuchung gegen Googles Nachrichtendienst Google News Showcase an.

In diesem neuen Verfahren will er das Angebot der amerikanischen Suchmaschine im Detail daraufhin untersuchen, ob Google News Showcase bestimmte Medien nicht diskriminiert. Im vergangenen Herbst auf der anderen Rheinseite gestartet, können Partnermedien wie der Spiegel, der Stern oder die Zeit für eine Auswahl angereicherter Inhalte von Google vergütet werden.

Diskriminierung zwischen verschiedenen Presseverlagen vermeiden

Für News Showcase erwirbt Google auch kostenpflichtige Artikel von Verlagen, um sie den Lesern kostenlos anzubieten. „Die Zusammenarbeit mit Google kann für Verlage und andere Informationsanbieter attraktiv sein und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationen bieten. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Diskriminierung zwischen verschiedenen Verlagen stattfindet.„, erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, in einer Pressemitteilung.Die starke Position von Google darf nicht dazu führen, dass konkurrierende Angebote von Verlagen oder anderen Informationsanbietern ausgeschlossen werden.Er addiert.

Ein im vergangenen Januar verabschiedetes neues deutsches Kartellgesetz stärkt die Kompetenzen der Kartellbehörde im Kampf gegen wettbewerbswidrige Praktiken großer Digitalkonzerne. Damit kann das Bundeskartellamt wettbewerbswidrige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen untersagen.

Seitdem hat die deutsche Behörde nach diesem Gesetz Ermittlungen gegen Google, Facebook und Amazon wegen wettbewerbswidriger Praktiken eingeleitet.

Anneliese Schmidt

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