Militärausgaben. Deutschland zieht sich aus der harten Regelung des Gesetzes zurück

Deutschland kündigte die Zuteilung von 2 % an. BIP pro Jahr für Verteidigungszwecke nutzen und gesetzlich verankern. Nun habe sich die Regierung von diesem Plan zurückgezogen, berichtete die Website des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Donnerstag. Dies wurde schnell bestätigt.

Die Bundesregierung gibt ihren Plan auf, 2 % gesetzlich zu verankern. Ziel bei den Verteidigungsausgaben – gab der Regierungssprecher während einer Pressekonferenz zu. Daher bereits früher von der Regierung übernommen der Entwurf zur Änderung des Finanzierungsgesetzes wurde gestrichen.

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Das Auswärtige Amt sprach sich gegen die vom Verteidigungsministerium geforderte gesetzliche Definition aus und begründete dies damit, dass der derzeitige Rechtsstand ausreichend sei. Zusätzlich Die gesetzliche Festlegung des genauen Prozentsatzes könne „problematisch“ sein, da sich die NATO-Verteidigungsspezifikationen ändern könnten – RND hat es herausgefunden.

Marten Eichel

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