Deutschland kündigte die Zuteilung von 2 % an. BIP pro Jahr für Verteidigungszwecke nutzen und gesetzlich verankern. Nun habe sich die Regierung von diesem Plan zurückgezogen, berichtete die Website des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Donnerstag. Dies wurde schnell bestätigt.
Die Bundesregierung gibt ihren Plan auf, 2 % gesetzlich zu verankern. Ziel bei den Verteidigungsausgaben – gab der Regierungssprecher während einer Pressekonferenz zu. Daher bereits früher von der Regierung übernommen der Entwurf zur Änderung des Finanzierungsgesetzes wurde gestrichen.
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Das Auswärtige Amt sprach sich gegen die vom Verteidigungsministerium geforderte gesetzliche Definition aus und begründete dies damit, dass der derzeitige Rechtsstand ausreichend sei. Zusätzlich Die gesetzliche Festlegung des genauen Prozentsatzes könne „problematisch“ sein, da sich die NATO-Verteidigungsspezifikationen ändern könnten – RND hat es herausgefunden.
Auf einer Pressekonferenz im Juli in Berlin versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass die Regierung zwei Prozent des BIP für die Verteidigung ausgeben wolle. Langfristiges BIP im Einklang mit der Entscheidung der NATO.
– Wir haben beschlossen, dass wir diese 2 Prozent für die Verteidigung ausgeben wollen. Im nächsten Jahr können wir dies erstmals aus Haushaltsmitteln und einem Zweckfonds erreichen. Und ich wiederhole, was ich bereits mehrfach gesagt habe: Das wird auch bei Inanspruchnahme des Sondervermögens so bleiben, sagte Scholz damals.
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Derzeit erklärt die Regierung, dass sie weiterhin an den 2 % festhalten wird. Zweck, allerdings ohne rechtliche Verpflichtung, nachdem der entsprechende Teil aus dem Haushaltsmittelgesetz gestrichen wurde.

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