Deutschland kommt der Legalisierung von Cannabis immer näher, was in der Vereinbarung der aktuellen Regierung vorgesehen ist und aufgrund bekannter internationaler Umstände durch eine Reihe von Verzögerungen erschwert wird.
Allerdings stehen nun die Grundzüge einer Legalisierung bereit, die laut Minister Lauterbach im Jahr 2024 erfolgen könnte.
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Legales Cannabis: 2024 in Deutschland möglich
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch in Berlin auf die Eckpunkte des schon länger in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Nach Angaben des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), der konkrete Vorschlag wird nach Zustimmung der Europäischen Union ausgearbeitet. Tatsächlich wurde das Dokument mit den Eckpunkten noch am selben Tag an die EU-Kommission geschickt mit der Bitte um eine rasche Vorprüfung. Wenn die Kommission keine rechtlichen Einwände hat, könnte der erste Gesetzentwurf bereits Anfang 2023 vorliegen.
„Ich denke, wir sind gut vorbereitet. „Ich glaube nicht, dass eine Sperrung wie bei der Ausländermaut möglich ist“, kommentierte der Minister mit Blick auf die Angelegenheit, mit der sich der Gerichtshof befasst hat lehnen die deutsche Maßnahme ab, die nur ausländische Fahrzeuge zur Zahlung der Autobahnmaut verpflichtet. Damals hielt Europa die Maßnahme für diskriminierend, doch Lauterbach glaubt, dass es heute an der Zeit sei, optimistisch zu sein. Er bezeichnete den deutschen Vorschlag zudem als mögliches „Modell für Europa“ und sprach von 2024 als dem Jahr des legalen Cannabis, auch wenn die konkrete Ausarbeitung des Gesetzes keine leichte Sache sein dürfte.
Die Kernpunkte des neuen Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis
Als er über das neue Gesetz sprach, betonte Lauterbach die Prioritäten der Regierung: Schutz von Minderjährigen und öffentlicher Gesundheit sowie eine strenge Regulierung des Marktes. Der Minister fügte hinzu, dass die negativen Erfahrungen aus den Niederlanden, die als erste diesen Weg gegangen seien, als Denkanstöße betrachtet würden. Aber Mal sehen, was die Hauptpunkte sind vom Bundeskabinett beschlossen.
Entkriminalisierung
Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Der Kauf und Besitz von 20–30 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch wird unabhängig vom THC-Gehalt entkriminalisiert. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Überlastung der Strafverfolgung zu vermeiden
Orte und Verkaufsregeln
Der Verkauf der Produkte ist nur in „autorisierten Fachgeschäften“ möglich, zu denen der Zugang erst ab 18 Jahren möglich ist, es gibt jedoch auch Überlegungen, das Alter auf 21 Jahre anzuheben.
Auch über einen möglichen Verkauf innerhalb der Apotheke wird spekuliert, obwohl sich die Deutsche Apothekerkommission aufgrund gesundheitlicher Risiken gegen eine Legalisierung ausgesprochen hat. Die verkaufsfähige Menge wird begrenzt und die Werbung für Cannabisprodukte wird verboten. Zunächst wird es keinen Versandhandel geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
Privater Anbau
Der private Anbau ist nur noch eingeschränkt erlaubt. Pro erwachsener Pflanze sind nicht mehr als drei weibliche Blütenpflanzen erlaubt. Solche Anlagen müssen für Kinder und Jugendliche unzugänglich gemacht werden.
Staatseinnahmen
Natürlich erhält der Staat auch Einnahmen. Zusätzlich zur Umsatzsteuer gibt es tatsächlich eine „Cannabissteuer“, die sich am THC-Gehalt orientiert. Das ultimative Ziel sei es, einen Einzelhandelspreis festzulegen, „der dem des Schwarzmarktes nahe kommt“.
Produkte zum Verkauf
Der Verkauf von Produkten zum Rauchen, Inhalieren und Einnehmen in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen ist gestattet. Vorerst sind jedoch sogenannte Esswaren nicht erlaubt, also Lebensmittel (Kekse und Süßigkeiten), die Cannabinoide, insbesondere Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), enthalten.
Prävention und Beratung
Aufklärungs-, Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebote müssen ausgebaut werden. Auch Daten zu den sozialen Auswirkungen der Legalisierung müssen erhoben und analysiert werden. Tatsächlich müssen die Punkte nach vier Jahren noch einmal überdacht und gegebenenfalls geändert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Gesundheit, den Jugendschutz und die Verkehrssicherheit gelegt werden muss.
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