Ab dem 1. November dieses Jahres können Menschen die entsprechende Änderung vornehmen, indem sie sich an die Matrix melden. Die bisherige Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes und mehrerer Gutachten zu diesem Zweck entfällt, schreibt Focus.
Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass Personen ab 14 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht nur noch aufgrund ihrer eigenen Entscheidung im Matrikel angeben dürfen. Die betroffene Person muss die Änderung im Register drei Monate im Voraus melden, möglich wäre es einmal im Jahr. Dadurch sollen voreilige Entscheidungen verhindert werden. Die Gesamtzahl der Anpassungen ist gesetzlich nicht begrenzt, beschreibt die Website bundestag.de.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren geben deren gesetzliche Vertreter, also in den meisten Fällen die Eltern, eine Änderungserklärung beim Standesamt ab. Wären die Eltern dagegen, bestehe das Kind aber auf die Änderung, würde das Familiengericht entscheiden.
Bisher müssen sich Menschen, die in Deutschland ihr Geschlecht ändern wollen, zwei psychologischen Untersuchungen unterziehen, für die sie rund zweitausend Euro bezahlen. Darin beantworten sie sehr intime Fragen (darunter zum Beispiel Masturbationsverhalten, Sexualpraktiken und Ähnliches). Nach aktueller Gesetzgebung ist in Deutschland für eine offizielle Geschlechtsumwandlung kein chirurgischer Eingriff mehr erforderlich, wie dies beispielsweise in der Tschechischen Republik der Fall ist.
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