Der Bundestag verabschiedete das vom deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen. Es gab 407 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die ab dem 1. April in Kraft getretene Bestimmung erlaubt den privaten Anbau von Hanfpflanzen, den gemeinsamen Anbau zu nichtkommerziellen Zwecken durch Vereine namens „Cannabis-Clubs“ und die kontrollierte Verteilung des Betäubungsmittels. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den illegalen Cannabismarkt eindämmen und den Schutz Minderjähriger vor dieser Droge verbessern, unter anderem durch Aufklärungskampagnen über die Risiken, die sich aus dem Konsum ergeben.
Erwachsene dürfen künftig bis zu 50 Gramm Cannabis für den Privatkonsum besitzen. Im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Allerdings ist das Anzünden eines Joints im Umkreis von 100 Metern um Cannabisanbauvereine, Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Spielplätze und öffentlich zugängliche Sportanlagen verboten. Privatpersonen können maximal drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Für nicht-kommerzielle Anbauverbände gilt eine Begrenzung auf 500 Mitglieder, wobei jedes Mitglied maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag oder 50 Gramm pro Monat beziehen darf. Für die Altersgruppe zwischen 18 und 21 Jahren darf die Menge 30 Gramm pro Monat bei einem THC-Gehaltsgrenzwert von 10 Prozent nicht überschreiten. Die Regeln zur Gemeinschaftspflege im „Cannabis-Club”wird ab dem 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wird derzeit vom Bundesrat geprüft und in seiner Sitzung am 22. März besprochen, bedarf jedoch keiner Zustimmung der Ländervertretungen. Allerdings könnte der Bundesrat die gemeinsame Vermittlungskommission mit dem Bundestag einberufen und das endgültige Inkrafttreten der Maßnahme verlangsamen.
In der Zwischenzeit, Lauterbach Er erklärte, dass das Gesetz „einen Neuanfang in der Drogen- und Cannabispolitik markiert: keine Verbote mehr, mehr Informationen“. Ziel ist vielmehr, den legalisierten Konsum des Betäubungsmittels mit einem besseren Schutz junger Menschen vor den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu verbinden. Gleichzeitig soll der Schwarzmarkt für Cannabis bekämpft und „ein Produkt ohne Giftstoffe und frei von Drogenkriminalität“ bereitgestellt werden.

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