Deutschland befürwortet die Legalisierung von Cannabis. Hier sind die Einzelheiten

Der Bundestag hat das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zum Freizeitgebrauch für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen gebilligt. Es gab 407 Stimmen dafür, 226 dagegen und vier Enthaltungen. Die Maßnahme tritt am 1. April in Kraft und erlaubt den privaten Anbau von Hanfpflanzen, den gemeinsamen Anbau für nichtkommerzielle Zwecke durch Vereine, sogenannte „Cannabis-Clubs“, und die kontrollierte Verteilung der Rauschsubstanz. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den illegalen Cannabismarkt eindämmen und den Schutz Minderjähriger vor dieser Droge verbessern, auch durch Informationskampagnen über die Risiken, die sich aus ihrem Konsum ergeben.

Erwachsene dürfen künftig bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen. Im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Verboten ist allerdings, im Umkreis von 100 Metern um Cannabisanbauvereine, Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Spielplätze und öffentlich zugängliche Sportanlagen einen „Joint“ anzuzünden. Privatpersonen dürfen maximal drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Für nichtkommerzielle Anbauvereine gilt eine Grenze von 500 Mitgliedern, wobei jedes Mitglied maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag bzw. 50 Gramm pro Monat beziehen darf. Für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen darf die Menge 30 Gramm pro Monat bei einer Grenze von 10 Prozent THC-Gehalt nicht überschreiten. Die Regeln für den Gemeinschaftsanbau in „Cannabis-Club” wird ab dem 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis geht nun zur Prüfung an den Bundesrat, der es in der Sitzung am 22. März beraten wird, es bedarf jedoch nicht der Zustimmung der Kammer, in der die deutschen Länder vertreten sind. Der Bundesrat könnte jedoch die gemeinsame Vermittlungskommission mit dem Bundestag einberufen und das endgültige Inkrafttreten der Maßnahme verzögern.

In der Zwischenzeit, Lauterbach erklärte, das Gesetz markiere „einen Neuanfang in der Drogenpolitik, was Cannabis betrifft: keine Verbote mehr, mehr Informationen“. Ziel ist es nämlich, den legalisierten Konsum des Rauschmittels mit einem besseren Schutz junger Menschen vor den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu verbinden. Gleichzeitig soll der Schwarzmarkt für Cannabis bekämpft und „ein Produkt ohne Giftstoffe und frei von Drogenkriminalität“ verfügbar gemacht werden.

Elisabeth Derichs

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