Deutsche Rente für Polen. Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

27.12.2023 19:05
– AKTUALISIEREN 24.01.2024 12:08

News aus Deutschland: Deutsche Rente für Polen. Das Sozialversicherungs- und Rentensystem in Deutschland ist komplex. Es gibt oft unbestätigte Gerüchte und Vorbehalte, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen für Ausländer. Nachfolgend stellen wir zwei wichtige Informationen für in Deutschland beschäftigte Ausländer.
Überprüfen: Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2024. Millionen Menschen werden länger arbeiten

Deutsche Rente für Polen

Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland einen Rekordanstieg der Nettoeinwanderung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren die Hauptursache für dieses Phänomen Menschen, die Schutz aus der Ukraine beantragten. Mit der Zunahme der Einwanderungsrate in Deutschland kommt es immer wieder zu Debatten über Leistungen. So gibt es beispielsweise in den sozialen Medien Meinungen, dass einheimische Rentner in einer schlechteren Situation seien als Bürger anderer Länder. Dies ist jedoch völlig falsch. Hier sind die überprüften Fakten über Renten für Ausländer.

Erhalten Ausländer leichter eine Rente als Einheimische?

Die Antwort lautet nein. Das gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für in Deutschland lebende Ausländer. Nur wer regelmäßig Beiträge zahlt, erhält im Alter Leistungen der Rentenversicherung. Deutsche Rentenansprüche werden in der Regel nach fünf Jahren Beitragszahlung (der sogenannten Mindestversicherungszeit) und Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters gewährt. „Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt – je nach Rentenart – zwischen 63 und 67 Jahren“, informiert er Deutsche Rentenversicherung.
>>> Deutschland ermutigt Polen, ins Land zu ziehen. Grenzstädte bieten großzügige Willkommenspakete

Werden die in Ihrem Heimatland geleisteten Berufsjahre für die deutsche Rente angerechnet?

Für die Berechnung des Rentenanspruchs werden Versicherungszeiten berücksichtigt, die in Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben wurden. Darüber hinaus bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen Ländern verschiedene Sozialversicherungsabkommen.

Zu beachten ist, dass Deutschland mit Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie etwa der Ukraine, keine Sozialversicherungsabkommen hat. Das bedeutet, dass beispielsweise in der Ukraine erworbene Versicherungszeiten bei der Berechnung der Mindestdauer für den Bezug einer Rente in Deutschland nicht berücksichtigt werden. Quelle: Tz.de, PolskiObserwator.de

Marten Eichel

"Fernsehliebhaber. Musik-Ninja. Amateur-Reisefanatiker. Speck-Fan. Freundlicher Essens-Evangelist. Freiberuflicher Organisator. Zertifizierter Twitter-Fanatiker."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert